EJ Gewaltschutz
Grundhaltung unserer Gewaltschutzrichtlinie (GSR)
Kultur der Achtsamkeit
Die Evangelische Jugend Österreich (EJÖ) entwickelt und lebt eine Kultur der Achtsamkeit auf allen Ebenen.
„Kultur der Achtsamkeit“ heißt:
- aufrichtiges Interesse an der Lebensrealität junger Menschen zu haben,
- bei Gewalt und Grenzverletzungen hinzuschauen, sie zu benennen und Verantwortung zu übernehmen,
- das Bewusstsein für alle Formen der Gewalt und Grenzverletzung zu schärfen,
- Gewalt und Grenzverletzungen mutig entgegenzutreten,
- Sensibilität in Bezug auf Nähe und Distanz zu leben,
- ein offenes Klima im Umgang mit Fehlern zu schaffen,
- Betroffenen von Gewalt und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Achtsamkeit sich selbst und anderen gegenüber gilt für alle Beteiligten:
Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende und Verantwortliche in Leitungsgremien.
Hard Facts GSR
Seit 2024 GSR statt KSR
- + Die GSR der EJÖ und ihrer Gliederungen wurde 2024 neu aufgelegt.
- + Die GSR der EJÖ berücksichtigt auch die Regelungen der Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Gewalt der Evangelischen Kirchen in Österreich.
- + Statt KSR für KinderSchutzRichtlinie heißt sie seit 2024 GSR, da nun Kinder, Jugendliche, aber auch Mitarbeitende untereinander in den Schutz mit hineingenommen sind und es nicht nur um sexualisierte Gewalt, sondern auch alle weiteren Formen von Gewalt geht, denen wir mit dieser GSR präventiv entgegenwirken möchten.
- + Die Selbstverpflichtungserklärung aller für die EJÖ tätigen Menschen, die die Mitarbeitenden im Hauptamt im Rahmen von Einstellungsgesprächen und im Ehrenamt zumeist im Rahmen der Schulungsangebote von ej qualifies-Bronze bereits wahrgenommen und unterschrieben haben, ist Teil der GSR.
- + Hier findet ihr alle wichtigen Infos:
Kontaktdaten der anzusprechenden Personen im Verdachtsfall
Kontakt & Organigramme über Meldewege
Dokumentationshilfe
Alle GSR-Schulungstermine
Selbstverpflichtungserklärung
Gewaltschutzrichtlinie in voller Länge
Interventionsplan
Weitere wichtige Fakten zur GSR
- Folgende Personenkreise müssen eine Strafregisterbescheinigung vorlegen (die nicht älter als drei Monate sein darf; Wiedervorlage alle sechs Jahre):
- Mitarbeitende, die mit Kindern und/oder Jugendlichen übernachten;
- Mitarbeitende, die Leitungsaufgaben übernehmen, z.B. in der DJL oder JULÖ oder als Gruppenleiter:innen.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden
Vorgelegt (digital reicht) werden diese Bescheinigungen stets beim Veranstaltungsträger des Events/der Freizeit/des Gruppenangebots.
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge | Allgemeine Strafregisterbescheinigung | |
Hauptamtliche (egal, mit wie viel Stunden angestellt) | Verpflichtend | Verpflichtend |
Personen in leitenden Gremien (JULÖ, DJL, Burgrat, ...) | Verpflichtend | Verpflichtend |
MA bei Aktivitäten mit Übernachtungssituationen | Verpflichtend | |
Alle weiteren ehrenamtlichen Mitarbeitenden | Dringend empfohlen |
- Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden ab 16 Jahren werden dringlichst dazu ermutigt, eine GSR-Basisschulung zu besuchen. Wer bei einer SoFrei mitarbeiten möchte, muss sie besucht haben.
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden auf Diözesan- und Bundesebene und ehrenamtliche Mitarbeitende in Leitungsverantwortung (z.B. JULÖ/DJL/Burgrat) besuchen mindestens eine GSR-Basisschulung binnen des ersten Jahres nach Anstellung/Berufung. Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen auf Gemeindeebene wird dies stark empfohlen.
Die EJs in den Bundesländern bieten regelmäßig Basisschulungen an.
Hier findest du die aktuellen Basisschulungstermine
- Wer Interesse hat, sich als Trainer:in für diese Schulungen ausbilden zu lassen, findet Präventionstrainer:innen-Schulungen auf Bundesebene bei der EJÖ.
Voraussetzung: Mindestens 18 Jahre alt und eine seelsorgerliche und/oder pädagogische Ausbildung.
Wir freuen uns stets sehr, den Trainer:innen-Pool zu erweitern. Bei Interesse also sehr gern den:die Gewaltschutzbeauftragte:n der EJÖ anschreiben.
- Das Organigramm gibt Auskunft über die weiteren Meldewege, wenn
- ein Vorfall beobachtet wird;
- man ins Vertrauen gezogen wird über ein selbst erfahrenes oder beobachtetes Fehlverhalten;
- man selbst Gewalt erfährt.
alles zu den Meldewegen mit Organigrammen findest du hier
- Bei Unsicherheiten kann man sich stets an die Vertrauenspersonen der EJÖ wenden.
Ihre Kontaktdaten findet ihr hier
- Bei Anmerkungen zur GSR könnt ihr euch gern an den:die Gewaltschutzbeauftragte:n der EJÖ wenden:
Die Kontaktdaten findet ihr hier
Wichtige Info für Mitarbeitende:
Alle EJs haben sich darauf geeinigt: Wer einen GSR-Fall begleitet, kann bis zu fünf Supervisionsstunden über die EJ, in deren Bereich der Fall aufgetreten ist, abrechnen lassen.